Skyline Offenbach

KONDITIONEN

Für Übersetzerinnen und Dolmetscher gibt es keine Gebührenordnung.
Grundsätzlich kann also jeder hier vorgestellte Anbieter seine oder ihre Preise frei festlegen.*

Die Abrechnung von Übersetzungen erfolgt in der Regel nach der Anzahl der Zeilen im übersetzten Text, ggf. zzgl. Beglaubigungsgebühr. Da der Aufwand für eine Übersetzung vom Schwierigkeitsgrad des Textes, dem Format usw. abhängt und daher erheblich variiert, können wir an dieser Stelle keine konkreten Preise nennen. Wir unterbreiten Ihnen aber jederzeit gerne ein unverbindliches Angebot.

Dolmetschleistungen werden in Stunden-, Halbtags- oder Tagessätzen abgerechnet. Auch hier ist es nicht möglich, einen konkreten Preis zu nennen, da dieser vom Schwierigkeitsgrad und der erforderlichen Vorbereitungszeit abhängig ist. Auslagen wie Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

*: Als grobe Richtschnur für angemessene Honorare bei bestätigten Übersetzungen wird von vielen Kolleg/-innen der eigentlich nur auf Justizbehörden anwendbare § 11 JVEG herangezogen. Dessen Honorarsätze stehen aber seit Langem in der Kritik, weil sie der Inflationsentwicklung hinterherhinken und zusätzlich vom Gesetzgeber einen gewissen „Behördenrabatt” eingebaut bekamen. Ob Ihr Anbieter sich auf das JVEG bezieht und diesen Rabatt auch an Sie weitergibt oder seine Honorare auf einer anderen Basis errechnet, obliegt also ihm alleine.

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